Kontakt
FAQ
Downloads
Hier finden Sie Antworten auf die uns am häufigsten gestellten Fragen, die sog. FAQ (Frequently Asked Questions). Wir haben hier oft gestellte Fragen zu unseren Parkplatz und Stellflächenangebote gesammelt beantwortet. Haben Sie Ihre Antwort schon gefunden? Nein? Dann fragen Sie uns bitte hier, wir antworten umgehend.
Wie lange haben die Parkhäuser, Tiefgaragen und Parkplätze und Stellplatzangebote der MPB geöffnet?
Unsere gesamten Parkierungsobjekte sind rund um die Uhr geöffnet.
Was kostet es, in einem Parkobjekt zu parken?
Klicken Sie hier und wählen Sie durch anklicken eines Parkobjekts auf der Übersichtskarte oder in der Auflistung eines unserer Parkierungsobjekte aus. Die Tarife finden Sie dann in der rechten Spalte, weitere Informationen zum Parkierungsobjekt auf der linken Seite.
Welche Möglichkeiten habe ich, meine Parkgebühr zu bezahlen?
Sie können generell in bar oder in einigen Parkobjekten per EC- oder Kreditkarte am Kassenautomat bezahlen. Bitte beachten Sie, dass unsere Kassenautomaten maximal 20,- € Banknoten akzeptieren. Alternativ können Sie mit unserer Premium-Karte bargeldlos parken. Das Parkentgelt wird dabei an der Ausfahrt vom Guthaben auf der Karte abgezogen. Sie können die Premium-Karte hier online bestellen und erhalten dort auch weiterführende Informationen.
Welches Parkhaus benutze ich, um zu meinem Ziel nur wenige Schritte laufen zu müssen?
Öffnen Sie die Übersichtskarte und wählen Sie das Ihrem Ziel am nächsten gelegene MPB-Parkhaus an. Durch anklicken eines Parkobjekts der Übersichtskarte oder in der Auflistung erhalten Sie weitere Informationen zum Objekt. Sie können sich dort auch eine sogenannte i-card ausdrucken, auf der die Innenstadt und die nähere Umgebung des Parkobjekts ersichtlich sind.
Was mache ich, wenn ich meinen Parkschein/Parkcoin verloren habe?
Drücken Sie am Kassenautomaten des Parkobjekts auf die Ruftaste. Ein Mitarbeiter aus der Leitzentrale nimmt Ihren Ruf entgegen und wird Ihnen helfen.
Warum muss ich als Gehbehinderter in Ihren Parkhäusern bezahlen?
Weil die Mannheimer Parkhausbetriebe nach privatem Recht und wirtschaftlichen Gesichtspunkten betrieben wird und die Entgeltpflicht für die in Anspruch genommene Dienstleistung, wie in allen privatrechtlichen Unternehmen, für jeden Nutzer gilt. Für außergewöhnlich Gehbehinderte sind aber separate Stellplätze in allen Parkierungsobjekten der MPB eingerichtet.
Wo können Besucher von Innenstadtbewohnern parken?
Entweder ganz einfach in einem unserer Parkierungsobjekte mit unbegrenzter Parkdauer oder im öffentlichen Straßenraum, hier ist die maximale Parkzeit allerdings begrenzt. Für längerfristiges Parken im öffentlichen Straïßenraum gibt es die Möglichkeit sogenannte Besucherparkausweise zu erwerben. Der Preis pro Tagesticket beträgt 2,60 €, die Mindestabnahmemenge liegt bei 5 Tickets. Erhältlich sind die Tickets an den personenbesetzten Kassenhäusern der MPB oder in unserer Hauptverwaltung in C1.
Warum soll ich eigentlich in einem Parkhaus parken und nicht am Straßenrand?
In unseren Parkhäusern finden Sie immer einen freien Stellplatz. Auch müssen Sie in Parkhäusern nicht schon bei Beginn des Parkens entscheiden wie lange Sie parken möchten. Dies macht Sie flexibel. Außerdem ist die Mannheimer Innenstadt viel zu schön um sie mit abgestellten Blechlawinen zu verunstalten.
Wer füllt sich eigentlich seine Taschen mit den viel zu hohen Parkgebühren?
Keiner, denn die MPB ist eine städtische Gesellschaft, die Ihre Gewinne in die Sanierung, den Ausbau und den Neubau von Parkierungsobjekten investiert. Investitionen also, die Ihnen als Kunde in Form von sauberen, hellen, freundlichen und komfortablen Parkierungsobjekten zugute kommt. Darüber hinaus investiert die Stadt Mannheim mit ihrem Gewinnanteil ins Allgemeinwohl und die Attraktivität des Stadtgebiets.
Wer bekommt denn eigentlich das Geld aus dem Betrieb der Parkscheinautomaten in Mannheim?
Die Gebühren im öffentlichen Straïßenraum werden an die Stadt abgeführt. Die MPB erhält lediglich eine Aufwandsentschädigung für ihre Tätigkeit.